Beratungseinsatz

Kompetenter Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsatz für Pflegegeldbezieher​

Wir führen Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI durch. Pflegefachkräfte stellen bei diesem Besuch fest, ob die Pflege sichergestellt ist. Die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson können sich mit ihren Fragen an die Pflegekraft wenden.

Während des Beratungsbesuchs gehen wir auf Ihre spezifischen Anliegen ein, erläutern Ihnen die verschiedenen Pflegemöglichkeiten und informieren Sie über die finanziellen Aspekte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit, um sicherzustellen, dass Sie gut informierte Entscheidungen treffen können.

Unsere langjährige Erfahrung im ambulanten Pflegesektor ermöglicht es uns, fundierte Ratschläge zu geben und individuelle Lösungen zu entwickeln.

Fristen für Ihren Beratungsbesuch

Pflegegrad 2 und 3

  • 2x/Jahr
  • Beratung muss bis 30.06. und bis 31.12. erfolgen

Pflegegrade 4 und 5

  • 4x/Jahr
  • Beratung muss bis 31.03.; 30.06.; 30.09. und 31.12. erfolgen

Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz, wenn es um die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI geht. Wir sind für Sie da, um Sie auf Ihrem Weg zu einer passgenauen und qualitativ hochwertigen Pflege zu begleiten.